Kreditkartenabrechnung – Rechnen Sie mit den Banken ab

Ab sofort sind die Banken in der Beweispflicht, wenn es darum geht, zweifelhafte Buchungen, die mit der Kreditkarte vorgenommen wurden, nachzuweisen. Sobald es der
Bank nicht gelingt, den Nachweis über die erfolgte Abbuchung durch den tatsächlichen Besitzer der Karte zu belegen, haftet Sie für den fehlenden Betrag. Insbesondere bei
wiederholten Fehlbuchungen durch Fremde darf das Kreditinstitut die Verantwortung nicht von sich weisen. Eine an Eides statt abgegebene Versicherung des Kunden, wonach er
für den abgebuchten Betrag nicht verantwortlich sei, muss die Bank akzeptieren und den entstandenen Schaden erstatten.
Selbstverständlich obliegt dem Kunden auch im bargeldlosen Zahlungsverkehr mit seiner kostenlosen Kreditkarte eine gewisse Sorgfaltspflicht. Dementsprechend sollte der PC,
von dem aus die Kreditkartendaten im Onlinehandel übermittelt werden, über das neueste Virenschutzprogramm verfügen. Zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen wie beispielsweise
Phishing-Filter müssen installiert sein. Gibt es trotz allem Unstimmigkeiten auf der Kreditkartenabrechnung, ist die unerwünschte Buchung wahrscheinlich ohne Verschulden
des Kreditkarteninhabers zustande gekommen. Kann der Herausgeber der Kreditkarte nicht belegen, wie es zur unfreiwilligen Datenübermittlung auf dem PC kam, ist sie in der Schadensersatzpflicht.

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