Verbraucherzentrale geht gegen Banken vor

Erst kürzlich wurde die neueste Auflage der Erhebung der Stiftung Warentest zur Höhe der Dispozinsen veröffentlicht. Das Ergebnis zeigt, dass die Dispozinsen im Durchschnitt immernoch bei etwa elf Prozent liegen, bei manchen Banken sogar 15 Prozent. Zu hoch, wie der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) anmahnt.

Zudem bereiten Zinsanpassungsklauseln einiger Institute dem vzbv Kopfzerbrechen. Solche Klauseln erlauben es der Bank beispielsweise die Zinsen nach “billigem Ermessen” anzupassen. Wegen solcher Klauseln wurden nun zehn Banken aufgrund von verbraucherunfreundlichen Klauseln abgemahnt. Der vzbv wirft den Unternehmen vor, gegen Vorgaben des Zahlungsdiensterechts verstoßen zu haben. Danach dürfen Verbraucher bei Zinsänderungen nicht benachteiligt werden. Dies sei nach Auffassung des vzbv dann der Fall, wenn zwar ein Referenzzinssatz genannt wird, die Höhe der Zinsanpassung jedoch im Ermessen der Bank liegt. Benachteiligt werde der Verbraucher auch dann, wenn der genaue Zeitpunkt der Zinsanpassung offen gelassen wird.

Der vzbv wiederholte in diesem Zusammenhang auch eine Limitierung der Gewinnspanne zwischen Überziehungs- und Refinanzierungszinsen. Nur so lassen sich vzbv-Vorstand Billen zufolge unverhältnismäßig hohe Überziehungszinsen vermeiden.

Gerade in Zeiten wie jetzt, in denen die Banken selbst zu einem niedrigen Zinssatz Geld bekommen lassen sich mit hohen Dispozinsen für die Banken schnell Millionen verdienen. In Zahlen ausgedrückt bedeutet das, dass jeder Prozentpunkt an Zinsen die verschuldeten Bankkunden in der Summe jährlich etwa 400 Millionen Euro kostet. Laut einer Studie der Gesellschaft für Konsumforschung haben etwa 13 Prozent aller Bankkunden ihr Konto überzogen.

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